Ausbildung

Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration IZM

Ausbildung zum Mikrotechnologen/in

Das Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration IZM Berlin bietet Ihnen ab 1. September 2012 zwei moderne Ausbildungsplätze im zukunftsorientierten HighTech-Beruf als Mikrotechnologe/Mikrotechnologin mit dem Ausbildungsschwerpunkt Mikrosystemtechnik.

Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2012. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bevorzugt per E-Mail an stefan.ast@izm.fraunhofer.de und fügen die üblichen aussagekräftigen Unterlagen als Dateianhang bei (alle Dokumente möglichst in einem PDF zusammengefasst). Oder Sie senden Ihre schriftliche Bewerbung per Post an:

Fraunhofer Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration
Stefan Ast, Training & Education
Gustav-Meyer-Allee 25
13355 Berlin

Aufgabenprofil
Im Mittelpunkt der dreijährigen Ausbildung steht das Arbeiten in den Laboren und Reinraumbereichen des Instituts. Sie lernen neben den notwendigen Grundlagen modernste physikalisch-chemische Verfahren und Prozesse der Aufbau- und Verbindungstechnik zu betreuen, zu kontrollieren und zu optimieren. Die breit angelegte Ausbildung erfolgt praxisnah im Bereich projektorientierter Forschungsaufträge des Institutes. Sie arbeiten bei der Entwicklung von Verfahren und dem Test von Bauteilen mit, wobei die Strukturen so klein sind, dass sie nur noch unter dem Mikroskop zu erkennen und zu bearbeiten sind.

Anforderungen
Wir erwarten von Ihnen überdurchschnittliche Freude an Chemie, Physik und technischen Fragestellungen sowie gute Englischkenntnisse. Vorerfahrungen im Bereich Elektrotechnik sind von Vorteil aber keine Bedingung. Sie verfügen idealerweise über manuelles Geschick, Verantwortungsbewusstsein, Konzentrationsvermögen und ein gutes Sehvermögen (auch mit Sehhilfe). Sie sind Abgänger eines technischen Oberstufenzentrums oder haben das Abitur erfolgreich abgeschlossen. Der Beruf ist auch sehr gut für Mädchen geeignet.

Zeitrahmen
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.

Entlohnung
Die Vergütung erfolgt nach Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes.
Anstellung, Vergütung und Sozialleistungen richten sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAD).